0 Members and 5 Guests are viewing this topic.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 3. eine nukleare Explosion verursacht oder 4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.
Gedanke des Tages: Alle Seelen schreien nach Erlösung