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(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 3. eine nukleare Explosion verursacht oder 4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.
Gedanke des Tages: Alle Seelen schreien nach Erlösung